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Garantie für Gebrauchtfahrzeuge

Garantie Gebrauchtwagen

Garantie für Gebrauchtfahrzeuge

Wir sind nie schlechter als die Konkurrenz – an vielen Stellen aber besser.

Bei Gebrauchtwagengarantie gibt es keine gesetzliche Vorschrift. Deshalb bedeutet die Garantie bei dem einen Händler etwas anderes als bei dem anderen. Üblicherweise, so auch bei uns, werden alle Mängel abgedeckt, die bereits vor dem Kauf vorhanden waren. Aber auch innerhalb der Garantiezeit entstehende Schäden sind inbegriffen.  Ausschlaggebend sind die vertraglich geregelten Bedingungen. Wir übernehmen auf jeden Fall die für die Reparatur anfallenden Arbeitskosten. Die Materialkosten teilen wir uns mit dem Besitzer des Autos anteilig.

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